AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. Christian Feibig, Garten- und Forstbetrieb
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa. Christian Feibig, Garten- und Forstbetrieb, nachfolgend “Auftragnehmer” genannt und dem jeweiligen Besteller/Kunden, nachfolgend “Auftraggeber” genannt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen. Diese bedürfen zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers an gewerbliche und nicht gewerbliche Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Für Art und Umfang der Lieferung/Leistung gelten die in dem Angebot festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen.
Erstellte Angebote behalten für zwei Wochen ihre Gültigkeit. Preisänderungen aufgrund sich ändernder Materialpreise berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Preisanpassung.
Sämtliche Preise werden im Angebot exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Nettopreise ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer wird am Ende des Angebots hinzugefügt.
Bei Arbeiten, die im Stundenlohn ausgeführt werden, ist die im Angebot erfasste Anzahl der Stunden geschätzt, d.h. hier können je nach Gegebenheiten Mehrstunden anfallen.
Mitarbeiter und sonstige vom Auftragnehmer herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt.
§ 3 Ausführung
Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Liefer- und Leistungstermine gelten als unverbindlich, wenn nicht individuell anders vertraglich vereinbart. Sie stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Belieferung des Auftragnehmers durch Zulieferer. Für Verzögerungen durch Dritte (z.B. Zulieferer) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Sollte dies nicht möglich sein, so trägt der Auftraggeber die Kosten für die Bereitstellung. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber.
Die Vergabe des Auftrages - ganz oder teilweise - an Subunternehmer, bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem zugrunde liegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Zustellung der Rechnung, wenn nicht anders vereinbart, sofort (8 Wochentage) und ohne Abzug zu bezahlen. Etwaiger Skonto oder andere Nachlässe sind der Rechnung zu entnehmen. Nach Ablauf von 9 Wochentagen kommt der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug.
§ 5 Gewährleistung / Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistungen zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt sind, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind höhere Gewalt (Naturereignisse wie z.B. Dürre, Sturm, Frost, Schädlingsbefall) oder mutwillige Zerstörung.
Der Auftraggeber hat empfangene Ware oder Leistungen unverzüglich nach Anlieferung bzw. Leistungserbringung auf etwaige Mängel zu prüfen. Auf erkannte Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden, jedoch spätestens bei der Abnahme zu beanstanden.
Für etwaige Mängel leistet der Auftragnehmer Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern Material und Pflanzen vom Auftraggeber bereitgestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgerechte Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus dem Material oder den Pflanzen. Mutterboden und Humus werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere Nährstoffgehalt und Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.
Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer aufgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
Sofern der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn dem Auftragnehmer die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode (im Regelfall 1 Jahr) übertragen worden ist. Ausgeschlossen ist dies jedoch, wenn die Schäden auf das Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstige, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare Faktoren zurückgeführt werden können.
Eine Garantie bzw. Gewährleistung für das Anwachsen kann der Auftragnehmer grundsätzlich nicht übernehmen, da dies außerhalb seines Einflusses liegt. Für mangelnde Pflege der Pflanzen (zu wenig oder zu viel wässern, düngen o.ä.) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dem Auftraggeber wird nach Fertigstellung von Rollrasen (Ansaat) eine Rasenpflegeanleitung ausgehändigt.
Sämtliche Maße sind Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
Aufgrund ihrer Beschaffenheit können Naturprodukte (wie z.B. Natursteine, Pflanzen, Rasen) in Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien abweichen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren.
Der Auftragnehmer behält sich im Garantiefall das Recht auf Nachbesserung vor. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln möglich, die durch Nachbesserungsarbeiten nicht zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt werden konnten. Wenn der Auftraggeber aufgrund der mehrmaligen gescheiterten Nachbesserungsversuchen vom Vertrag zurücktritt steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben sämtliche Lieferungen, wie z.B. Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und alle Materialien und Leistungen Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn sie mit dem Grundstück schon verbunden sind.
§ 7 Duldung und Wegnahme
Wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist und die Ware oder Leistung nicht innerhalb von 7 Wochentagen nach der zweiten Mahnung bezahlt, so wird der Auftraggeber nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden, dass dieser Baustoffe, Bauteile und Pflanzen auch wenn diese bereits mit Grund und Boden fest verbunden sind, aufnehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen darf. Des Weiteren werden die Stunden für das Aufnehmen in Rechnung gestellt.
§ 8 Bild-, Video-, Tondokumente
Dem Auftragnehmer ist es grundsätzlich gestattet Bild-, Video- und Tondokumente von der Baumaßnahme anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer speichert nur auftragsrelevante Daten des Kunden zur ausschließlichen Nutzung für eigene Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich soweit im Rahmen und zur Umsetzung/Durchführung der Beauftragung zwingend erforderlich.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Punkte dieser AGB unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Christian Feibig
Garten- und Forstbetrieb
93128 Regenstauf/Wöhrhof
Tel. 09402 / 78 40 422
Mobil 0151 / 58 798 299
gartenservice-feibig@web.de
www.gartenservice-feibig.de
Stand: 16. Oktober 2021